Handgepäck-Gebühren im Fokus: Verbraucherschützer klagen gegen Airlines

Streit um Handgepäck 55x40x20 cm: Verbraucherschutz klagt gegen Zusatzkosten

Handgepäck kostenlos oder mit Zusatzkosten? Diese Frage beschäftigt aktuell nicht nur Flugreisende, sondern auch Gerichte. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mehrere Airlines wegen angeblich unzulässiger Handgepäck-Gebühren abgemahnt und verklagt. Ziel ist es, dass ein Kabinentrolley oder kleiner Koffer in gängigen Handgepäck-Maßen künftig bei allen Fluggesellschaften ohne Aufpreis mitgenommen werden darf.

Was hat den Streit ausgelöst?

Immer mehr Fluggesellschaften – vor allem Low-Cost-Airlines wie Ryanair, WizzAir, easyJet, Vueling, Transavia, Volotea und Norwegian Air – erlauben im günstigsten Tarif nur noch ein sehr kleines Handgepäckstück (z. B. eine Handtasche oder Laptoptasche).
Für einen Kabinentrolley mit den üblichen Maßen von 55 x 40 x 20 cm verlangen sie häufig Zusatzgebühren.

Laut EuGH-Urteil (C-487/12) von 2014 ist Handgepäck jedoch ein unverzichtbarer Bestandteil des Flugvertragsund darf nicht einfach zur kostenpflichtigen Zusatzleistung erklärt werden. Darauf berufen sich die Verbraucherschützer nun vor Gericht.

Forderungen der Verbraucherschützer

  • Einheitliche Handgepäck-Maße: Mindestens 115 cm Kantenmaß (z. B. 55 x 40 x 20 cm)
  • Gewichtslimit von 10 kg für das große Handgepäckstück
  • Kostenlos neben einem kleinen persönlichen Gegenstand
  • Klare und transparente Handgepäckbestimmungen bei allen Airlines

Was bedeutet das für Flugreisende?

Sollten die Klagen Erfolg haben, könnten Handgepäckregeln in der EU vereinheitlicht werden. Damit wären Zusatzkosten für Kabinentrolleys in vielen Fällen Geschichte.
Bis dahin gilt: Vor der Buchung unbedingt die Gepäckbestimmungen prüfen, um Gebühren oder Diskussionen am Gate zu vermeiden.

Handgepäck-Tipps für Ihre nächste Reise

  • Frühzeitig prüfen: Airline-Websites oder Vergleichsportale vor dem Buchen checken
  • Platz optimal nutzen: Leicht packen, Kompressionsbeutel verwenden
  • Maße beachten: 55 x 40 x 20 cm sind bei vielen Airlines Standard für Kabinentrolleys
  • Gewicht einhalten: Auch Handgepäck wird am Gate gewogen

Tipp von Hauptstadtkoffer:

Unsere Handgepäck-Koffer sind perfekt auf die gängigen Airline-Maße abgestimmt und bieten maximalen Stauraum. Ideal für Städtetrips, Geschäftsreisen oder Wochenend-Ausflüge – und oft ohne Zusatzkosten mitzunehmen. Jetzt Handgepäck entdecken →

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Thema Handgepäck

Was sind die Standardmaße für Handgepäck?
Die meisten Airlines akzeptieren 55 x 40 x 20 cm. Das Kantenmaß sollte maximal 115 cm betragen.

Wie schwer darf Handgepäck sein?
Oft liegt das Limit bei 8–10 kg. Genaue Angaben variieren je nach Fluggesellschaft.

Darf Handgepäck kostenlos mitgenommen werden?
Nach aktueller Rechtslage ja – es ist Teil des Flugvertrags. Manche Airlines versuchen jedoch, größere Stücke kostenpflichtig zu machen.